Schulische Gremien

Die Mitwirkung von Eltern in der Gestaltung der Institution Schule findet auf verschiedenen Ebenen statt.

Basis = die Elternschaft einer Klasse

 

Klassenebene = die Klassenelternvertreterinnen und -vertreter

  • die Eltern einer Klasse wählen einmal im Jahr auf dem ersten Elternabend des Schuljahres ihre Klassenelternvertreterinnen und -vertreter

 

Schulebene = der Elternrat

  • wird von den die Klassenelternvertreterinnen und -vertreter im Rahmen der Elternvollversammlung innerhalb von sechs Wochen nach Schuljahresbeginn gewählt
  • Wählbar ist jedes Elternteil, der mindestens ein Kind an der Schule hat, welches noch unter 18 Jahre alt ist
  • Jeder Klassenelternvertreter oder -vertreterin ist zur Teilnahme an den Elternratssitzungen berechtigt

 

Schulebene = die Schulkonferenz

  • Vom Elternrat gewählte Vertreterinnen und -vertreter
  • Die Schulkonferenz ist das oberste Beratung- und Beschlussgremium einer Schule.
  • Die Schulkonferenz tagt in der Regel schulöffentlich
  • Sie setzt den Ganztagsausschuss ein, der sich mit der Planung, Umsetzung und Begleitung der ganztägigen Bildung befasst.

 

Kreisebene = der Kreiselternrat

  • Vom Elternrat gewählte Vertreterinnen und -vertreter
  • Der Kreiselternrat berät über Angelegenheiten, die den Schulkreis betreffen, mit allen Schulformen

 

Stadtebene = die Elternkammer

  • Jeder Kreiselternrat wählt alle 3 Jahre neue Mitglieder in die Elternkammer Hamburg
  • Die Elternkammer Hamburg berät über Angelegenheiten, die alle Schulen in Hamburg betreffen

 

Das Schaubild zeigt ihnen die einzelnen Gremien und wie sie zusammenarbeiten