Bundesweiter Warntag

Am 12. September 2024 findet der bundesweite Warntag bereits zum vierten Mal in Deutschland statt. Jährlich testen Bund, Länder und Kommunen am jeweils zweiten Donnerstag im September ihre vorhandene Warninfrastruktur.

Warum wird dafür extra ein Warntag veranstaltet?

Der bundesweite Warntag und der Probealarm haben zum Ziel, die Bevölkerung für das Thema Warnung zu sensibilisieren, Funktion und Ablauf verständlich zu machen und auf die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, Cell Broadcast, digitale Werbeflächen) hinzuweisen. Ausführliche Informationen gibt es dazu auf der Website www.bundesweiter-warntag.de. Sie bietet Informationen über den jährlich am zweiten Donnerstag im September stattfindenden Warntag. Die Website erklärt auch, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird.

Ausführliche Infos: bundesweiter Warntag, MoWaS, Probebetrieb, Sirenentest (hamburg.de)

Weitere Infos von den Seiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Bundesweiter Warntag – BBK

Wichtige Information zum Notenschutz

Wichtige Information zum Notenschutz für Ihr Kind!

WICHTIGES UPDATE vom 12.09.2024 der Schulbehörde:
– Die Antragspflicht wurde jetzt bis zum 02. Oktober 2024 verlängert !
– Die Entscheidungsfrist bis zum 18. Oktober 2024 !
Quelle: PDF – B-Brief zum Notenschutz: PDF – VO-Notenschutz: PDF

Was ist Notenschutz?
Notenschutz hilft Schüler mit langanhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben. Dieser Schutz sorgt dafür, dass die Leistungen in diesen Bereichen weniger stark bewertet werden oder ganz aus der Bewertung herausgenommen werden.

Wer kann Notenschutz erhalten?
Ihr Kind kann Notenschutz bekommen, wenn es:

  • Besondere und langanhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben hat, und
  • Mindestens 12 Monate gezielte Fördermaßnahmen erhalten hat.

Wichtiger Hinweis:
Notenschutz muss von den Sorgeberechtigten (Eltern/Erziehungsberechtigten) beantragt werden.

Frist für den Antrag: 15. September 2024

Damit Ihr Kind Notenschutz für das Schuljahr 2024/2025 erhält, muss der Antrag bis spätestens 15. September 2024 gestellt werden. UPDATE: Die Antragspflicht wurde jetzt bis zum 02. Oktober 2024 verlängert

Was passiert nach der Antragstellung?

  • Die Schule entscheidet, ob und in welchem Umfang Notenschutz gewährt wird.
  • Der Notenschutz gilt dann ab dem folgenden Schulhalbjahr.
  • Die Entscheidung der Schule wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Wichtig:
Wenn Notenschutz gewährt wird, erscheint ein entsprechender Hinweis im Zeugnis, allerdings ohne genaue Angabe der Schwierigkeiten.

Wie stelle ich den Antrag?

  • Wenden Sie sich an die Klassenleitung Ihres Kindes.
  • Sie erhalten eine Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

Haben Sie Fragen?

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Schule oder besuchen Sie die Website Ihrer Schulbehörde.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung erhält!


Hintergrund: Es wurde im Hamburgischen Schulgesetz ein Passus geändert zum Notenschutz (Paragraph 44, geändert am 01.08.2024) sowie die am 19.08.2024 verabschiedete und am 27.08.2024 erstmalig im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichte Verordnung über die Gewährung von Notenschutz in allgemeinbildenden Schulen.

WICHTIG:
In dieser Verordnung steht, dass für den Eintritt in die jetzige Studienstufe 2024 eine Übergangsregelung geschaffen wurde, die besagt, dass die Sorgeberechtigten den Notenschutz für die gesamte Studienstufe 2024-26 nur bis zum 15.09.24 (also noch knapp 1 Woche) beantragen dürfen! –  UPDATE: Die Antragspflicht wurde jetzt bis zum 02. Oktober 2024 verlängert

nicht mehr gültig: Leider scheint es von Seiten der BSB aus noch keine offizielle Handreichung zu dieser Verordnung für die Schulleitungen bzw. Förderkoordinatoren aller allgemeinbildenden Schulen zu geben.

zum Thema: Stellungnahme der Lehrer*innenkammer zum Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Notenschutz in allgemeinbildenden Schulen vom 04.07.2024

 

Stand: 08.09.2024 – Update am 12.09.2024

Kostenloses hvv Deutschlandticket für SuS aus Hamburg

Nachfolgend einige Infos für das kostenlose hvv Deutschlandticket für Hamburger Schüler:innen:

Hier die Pressemitteilung des Senats: Link

Die Startseite das hvv: Link

hvv Deutschlandticket für Schüler*innen mit Wohnort Hamburg: Link

Weitere Infos:

  • Wie und wo kann ich das hvv Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler bestellen?
    Das kostenlose hvv Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler (hvv Chipkarte) kann nur online bestellt werden: 

    • Bis 15 Jahre: Deine Eltern bestellen für dich (kein Berechtigungsnachweis erforderlich).
    • Ab 16 Jahre: Du kannst das Ticket selbst bestellen. Für die Bestellung ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich, den du von Schule bekommen hast, bzw. bei Verlust oder Zuzug nach Hamburg im Schulsekretariat erhältst.

    Das Ticket kann online bestellt* werden. Um eine einfache und persönliche Verwaltung der Kundendaten zu ermöglichen, ist die Bestellung des kostenlosen Tickets an die Erstellung eines Kundenkontos auf meinhvv geknüpft. Dies ist nicht auf Papierformularen abbildbar, daher ist der Bestellprozess nur online möglich.

     * Schülerinnen und Schüler/Eltern ohne Internetzugang, Computer oder Smartphone erhalten im hvv Kundenzentren Unterstützung. Deren Mitarbeitende helfen bei der Nutzung der Tablets (diesen Self-Service gibt es in den Servicestellen Barmbek, Billstedt, Hauptbahnhof-Süd, Johanniswall, Jungfernstieg und Wandsbek-Markt).

  • Nach der Registrierung und der Bestellung, erfolgt eine Mail mit der Angabe der Bearbeitung. Eine weitere Benachrichtigung wird in 4 bis 5 Tagen (mo-fr) per Mail über den Status informieren.
  • Info: Sollten Deutschlandtickets für mehrere Kinder nötig sein, kann immer nur ein Bestellprozess pro Kind stattfinden. Vor der Bestellung für ein weiteres Kind muss laut Rückfrage bei der Hotline (040 – 19 449) immer der laufende Bestellprozess abgeschlossen sein. Dies ist leider nicht zu vermeiden und nötig um Missbrauch vorzubeugen.
  • Beim online beantragen bekommt man eine vorläufige „Karte“ als PDF für den September. Damit man auch sofort los kann und nicht erst wenn die Plastikkarte da ist. Die Karten werden dann im Laufe des Septembers geschickt und sind ab 01.10 gültig. Das stand so beim beantragen auf der Seite vom hvv.

Hinweis: Schreibt gerne per Kontaktformular, wenn hier etwas ergänzt werden soll… LG Joe

Diese Seite wurde am 06.09.2024 aktualisiert.