Elternkammer

Die Elternkammer ist die gewählte Landesvertretung der Sorgeberechtigten mit Kindern an staatlichen Hamburger Schulen. Sie ist ein unabhängiges, nicht an Weisungen gebundenes Gremium. Zu ihren gesetzlich verankerten Aufgaben gehört es, die Behörde für Schule und Berufsbildung zu beraten. Dazu bringt sie der Behörde die Bedürfnisse und Vorstellungen der Elternschaft näher; sie nimmt Stellung zu geplanten Gesetzesänderungen und erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung des Schulwesens. Außerdem steht sie im ständigen Austausch mit den Kreiselternräten, den anderen schulischen Gremien sowie der Öffentlichkeit.

Die Mitglieder der Elternkammer werden von den Kreiselternräten für drei Jahre gewählt. Jeder der 15 regionalen Kreiselternräte wählt zwei Delegierte in die Elternkammer. Die überregionalen Kreiselternräte („Sonderschulen und ReBBZ“ sowie „Berufliche Schulen“) entsenden jeweils vier Vertreter. Die Elternkammer soll so zusammengesetzt sein, dass alle Schulformen (Grund- und Stadtteilschulen, Gymnasien, Sonderschulen und ReBBZ und berufliche Schulen) vertreten sind.

Die Elternkammer wählt aus ihrer Mitte jährlich einen Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt.

Die Elternkammer wirkt durch die Beteiligung an öffentlichen schulpolitischen Debatten. Sie steht in regem Kontakt mit der Behörde für Schule und Berufsbildung und ist in wichtige Entscheidungsprozesse eingebunden.

Auch ist sie in SchülerInnen- und Lehrerkammer sowie dem Landesschulbeirat und dem Beirat für Inklusion vertreten. Sie arbeitet eng mit der Abteilung für Elternfortbildung am Landesinstitut zusammen. Darüber hinaus ist die Elternkammer mit anderen im Schulwesen engagierten Gruppen vernetzt und dient diesen als natürliche Ansprechpartnerin. Auf Bundesebene ist sie im Bundeselternrat vertreten. Die Elternkammer verfasst Beschlüsse und Stellungnahmen, die der interessierten Öffentlichkeit und der Behörde bekannt gemacht wer den und hier nachgelesen werden können.

Das Plenum und der Vorstand der Elternkammer tagen zu selbst gesetzten Themen in der Regel einmal im Monat. Vorbereitet werden die Beschlüsse der Elternkammer in Fachausschüssen. So gibt es zu jeder Schulform einen Ausschuss, aber auch zu Themen wie Digitalisierung, interkulturelle Bildung, Gesundheit, Sport und Umwelt wird in spezifischen Ausschüssen gearbeitet. Die Arbeit der Elternkammer wird durch die Behörde unterstützt, indem sie Fachreferenten für ihre Sitzungen zur Verfügung stellt und die Benutzung von Räumen und technischen Einrichtungen gestattet.

Umfassend informieren können Sie sich über die Arbeit der Elternkammer unter: www.elternkammer-hamburg.de und im Hamburgischen Schulgesetz (§§ 79, 81, 84).

Datenschutzrechtliche Informationen zur Elternarbeit