Schulische Gremien

Die Mitwirkung von Eltern in der Gestaltung der Institution Schule findet auf verschiedenen Ebenen statt.

Basis = die Elternschaft einer Klasse

Klassenebene = die Klassenelternvertretungen

  • Die Eltern einer Klasse wählen einmal im Jahr auf dem ersten Elternabend (innerhalb von 4 Wochen nach Schuljahresbeginn) ihre 2 Klassenelternvertretungen + 2 Stellvertretungen (§ 69 Abs.1)

Klassenebene = die Klassenkonferenz

  • In der Klassenkonferenz (§ 61) treffen sich Lehrkräfte, Elternvertreter und Klassensprecher (ab Klasse 4) mindestens zweimal im Jahr. In der gymnasialen Oberstufe übernimmt die Halbjahreskonferenz diese Aufgaben. Die Klassenlehrkraft lädt zur Konferenz ein und bereitet sie vor. Die Termine sollen so gelegt werden, dass auch berufstätige Eltern teilnehmen können. Bei Themen, die mehrere Klassen betreffen, kann eine gemeinsame Konferenz einberufen werden. Stimmberechtigt sind Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern- und Schülervertreter. Den Vorsitz hat die Klassenleitung.
  • Auf der Klassenkonferenz werden folgende Themen besprochen:
    > Inhalte der Schulfächer und deren Abstimmung
    > Verteilung und Termine der schriftlichen Arbeiten
    > Beurteilungskriterien für schriftliche und mündliche Leistungen
    > Umfang und Umgang mit Hausaufgaben
    > Unterschiedliche Erziehungsstile von Lehrkräften und Eltern
    Es geht vor allem um den Austausch und die Koordination unter den Fachlehrkräften sowie um alle anderen Fragen, die im Schulalltag entstehen.

Schulebene = der Elternrat

  • wird von den der Klassenelternvertretung oder deren Stellvertretung im Rahmen der Elternvollversammlung (innerhalb von 6 Wochen nach Schuljahresbeginn) gewählt
  • Wählbar ist jedes Elternteil, der mindestens ein Kind an der Schule hat, welches noch unter 18 Jahre alt ist (§ 68)
  • In den Elternrat kann auch gewählt werden, wer auch kein Elternvertreter ist
  • Die Klassenelternvertretungen und Stellvertretungen sind zur Teilnahme an den Elternratssitzungen berechtigt

Schulebene = die Schulkonferenz

  • Die vom Elternrat gewählte Vertretungen (neben weiteren)
  • Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der schulischen Selbstverwaltung. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülern, Eltern, Lehrkräften und anderen Mitarbeitern der Schule
  • Die Schulkonferenz entscheidet über wichtige Themen der Schule, wie das Schulprogramm und Zielvereinbarungen. Schülerrat, Elternrat und Lehrerkonferenz können Vorschläge machen
  • Die Schulkonferenz tagt in der Regel schulöffentlich

Kreisebene = der Kreiselternrat

  • Vom Elternrat gewählte Vertretungen (KER-Delegierten und deren Stellvertretung)
  • Der Kreiselternrat berät über Angelegenheiten, die den Schulkreis betreffen, mit allen Schulformen
  • Der Schulaufsichtsbeamter (SAB) des Kreises nimmt regelmäßig an den Sitzungen teil

Stadtebene = die Elternkammer

  • Jeder Kreiselternrat wählt alle 3 Jahre neue Mitglieder in die Elternkammer Hamburg
  • Die Elternkammer Hamburg berät über Angelegenheiten, die alle Schulen in Hamburg betreffen

Länderebende = Bundeselternrat

  • Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland und vertritt die Eltern von etwa 8 Millionen Schülern. Er unterstützt die Elternvertreter in den Ländern und koordiniert die Elternmitwirkung auf Bundesebene.
  • Der BER arbeitet eng mit Ministerien, Institutionen und Verbänden zusammen, um die Rechte der Eltern zu wahren und den Bildungsauftrag der Schule zu fördern.

 

Das Schaubild zeigt ihnen die einzelnen Gremien und wie sie zusammenarbeiten

Aktualisiert am 29.08.2024