Klassenelternvertretung

Spätestens vier Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres müssen zwei Klassenelternvertretungen und zwei Stellvertretungen gewählt werden (§ 69 Abs.1). Für jede Schülerin oder jeden Schüler stehen zwei Stimmen zur Verfügung: Entweder beteiligen sich beide Elternteile mit jeweils einer Stimme an der Wahl. Oder die Mutter, der Vater oder eine andere sorgeberechtigte Person, die alleine zum Elternabend kommt, gibt beide Stimmen ab (§ 69 Abs. 2).

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich entweder selbst zur Wahl oder werden von anderen vorgeschlagen. Aufgestellt werden sollte nur, wer einverstanden ist, diese Aufgabe zu übernehmen und die Wahl annimmt. Wer sorgeberechtigt ist und als Lehrkraft in einer Schule unterrichtet, kann in derselben Schule nicht als Elternvertretung gewählt werden.

Es werden zwei Wahlgänge durchgeführt: Erst werden die Klassenelternvertretungen bestimmt, dann ihre Stellvertretungen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (§ 104 Abs. 3). Wenn es, wie in der gymnasialen Oberstufe (§ 109), keine Klassenverbände gibt, wählen die Eltern eine Vertretung für die gesamte Jahrgangsstufe. Für jeweils 25 noch nicht volljährige Schülerinnen und Schüler sind zwei Elternvertretungen zu wählen.

Wofür sind Klassenelternvertretungen zuständig?
Die Klassenelternvertretungen und deren Stellvertretungen können im Team arbeiten. Sie sind Ansprechpartner für alle Eltern. Sie sind verpflichtet, persönliche Informationen über Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte, die ihnen in Gesprächen anvertraut werden, für sich zu behalten. Auf diese Verschwiegenheitspflicht (§ 105 Abs. 2) werden sie von der Schule hingewiesen und müssen diese
unterschreiben. Einige ihrer Aufgaben regelt das Schulgesetz.

Klassenelternvertretungen
> sollen an der Planungskonferenz nach § 61 zweimal im Jahr teilnehmen. Es werden alle Themen beraten, die in der Klasse wichtig sind, wie:
• Ausflüge, Klassenreisen und Kosten
• Fragen zum Unterricht
• Klassengemeinschaft und Lernklima
• Projekte
• Umfang der Hausaufgaben
• Planung und Termine der Klassenarbeiten
• Leistungsbewertung
• Erziehungsfragen
• Regeln und Konsequenzen…
Mitglieder der Planungskonferenz:
• Schulleitung
• alle Lehrkräfte der Klasse
• zwei Elternvertreter
• ab Klasse 4 zwei Klassensprecher

> können, wenn es von den beteiligten Eltern gewünscht wird, an der Erziehungskonferenz nach § 49 teilnehmen. Die Erziehungs- und Ordnungskonferenz berät und entscheidet bei schweren Regelverstößen von Schülern. Auf Wunsch der Eltern und des betroffenen Schülers können die
• Klassenelternvertreter und/oder die
• Klassensprecher teilnehmen.
Ansprechpartner bei Fragen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist auch die Ombudsperson für Schülervertretungen.

> sollen vor der Zeugniskonferenz gehört werden. Die Zeugniskonferenz berät über die Leistungen und entscheidet über die Noten der einzelnen Schüler.
Mitglieder sind:
• die Schulleitung
• alle Lehrkräfte der Klasse
Klassenelternvertreter nehmen nicht an der Zeugniskonferenz teil, müssen aber vor der Zeugniskonferenz über den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten in der Klasse informiert werden. Sie können sich schriftlich oder mündlich dazu äußern. Wie diese Anhörung an der Schule organisiert wird, entscheidet die Schulkonferenz

> wählen den Elternrat.
> haben das Recht, an den Sitzungen des Elternrats teilzunehmen.
> sollen vor einer möglichen Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen, in denen ihre Kinder unterrichtet werden, oder vor deren Verlegung an andere Schulen angehört werden.
> Klassenelternvertreter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet:
• in allen persönlichen und disziplinarischen Angelegenheiten
• in allen weiteren, gemeinsam vereinbarten Angelegenheiten
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist von der Schule schriftlich festzuhalten.

Weitere Aufgaben:
Klassenelternvertretungen sollen für einen lebendigen Austausch unter den Eltern und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Lehrkräften einer Klasse sorgen sowie bei Meinungsverschiedenheiten vermitteln. Die Elternvertretungen informieren die anderen Eltern
deshalb über aktuelle Fragen und Themen der Schule.

Im Schulgesetz steht auch, dass sie die Aufgabe haben, „die Schule sowie die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages“ zu unterstützen. Die Lehrkräfte wiederum sind verpflichtet, die Klassenelternvertretungen über die schulischen Belange so zu informieren, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen können.

Warum soll ich Klassenelternvertreter werden?
> Ich lerne die Klassenlehrkraft, die Eltern und die Schüler besser kennen.
> Ich bin gut informiert über die Arbeit in der Klasse und in der Schule, über geplante Projekte, Klassenreisen, Feste…
> Ich kann in der Klasse mitgestalten.
Ich zeige meinem Kind, dass ich mich für sein Leben in der Schule interessiere.

Was sind meine Aufgaben?
> Ich kann Elternabende organisieren und leiten (§71). Die Klassenlehrkraft hilft mir dabei.
> Ich unterstütze die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Eltern und Lehrkräfte.
> Ich vermittle bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Schülern, Eltern und Lehrern.
> Ich wähle mit allen anderen Elternvertretern der Schule den Elternrat. S. 9
Alle Elternvertreter können, in Rücksprache mit der Schulleitung, die technischen Geräte
der Schule nutzen.

An welchen Sitzungen nehme ich teil?
> Ich kann die Sitzungen des Elternrats besuchen.
> Ich nehme an den Klassenkonferenzen teil:
• an den Planungskonferenzen nach §61,
• an den Erziehungskonferenzen nach §49, auf Wunsch der Eltern.
> Ich werde vor der Zeugniskonferenz über den Leistungsstand der Klasse informiert.
Ich muss Vertrauliches für mich behalten (§105).

Arbeite ich allein oder im Team ?
> Wir sind zwei Klassenelternvertreter und zwei Stellvertreter.
> Wir können im Team arbeiten oder uns die Aufgaben teilen.
> Wir können uns gegenseitig vertreten.
> Wir können uns mit anderen Elternvertretern vernetzen.
Gemeinsam gelingt mehr.

An wen wende ich mich bei Fragen und Problemen?
• an die Klassenlehrkraft
• an die Klassensprecher
• an die Elternvertreter der anderen Klassen
• an die Abteilungsleitung
• an die Schulleitung
• an den Beratungsdienst
• an den Elternrat
Auch die Elternberatung im Schulinformationszentrum (SIZ) informiert und hilft.

Wie lange bin ich Klassenelternvertreter?
> Ich werde auf dem ersten Elternabend für ein Schuljahr gewählt.
> Mein Amt endet bei der nächsten Wahl.
> Ich kann bei der nächsten Wahl wieder gewählt werden.
> Ich kann vom Amt zurücktreten.
Ich kann jedes Jahr gewählt werden. Solange mein Kind an der Schule ist.

Wann geht’s los?
Jetzt!
Sind Sie interessiert?
Machen Sie mit?
Steigen Sie in die Elternarbeit ein!
Alle Eltern sind willkommen.

Weitere Infos:
–> Ratgeber: Die Klassenelternvertretung
–> Elternfortbildung beim LI-Hamburg