Als wichtiges Bindeglied vernetzen die Kreiselternräte die Schulen eines Schulkreises, sie informieren Eltern und Elternräte und halten engen Kontakt zur Elternkammer, in die jeder Kreiselternrat zwei Mitglieder wählt. Sie beraten über wichtige Themen des Schulkreises und tauschen sich über Besonderheiten ihrer Schulen aus. Unterstützt werden sie in ihrer Arbeit durch die Schulbehörde, die ihnen Informationen und Referenten bereitstellt. Außerdem steht die zuständige Schulaufsicht den Mitgliedern der Kreiselternräte für Fragen zur Verfügung.
Bei wichtigen schulorganisatorischen Fragen, wie der Zusammenlegung, Teilung oder Schließung von Schulen innerhalb des Schulkreises werden die betroffenen Kreiselternräte rechtzeitig gehört. Sie wirken durch öffentliche Stellungnahmen zur Schulpolitik an der politischen Willensbildung aktiv mit. Zudem entsenden die Kreiselternräte Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die regionalen Bildungskonferenzen.
Hamburg hat sieben Bezirke, die in insgesamt 15 Schulkreise aufgeteilt sind. Außerdem gibt es je einen über regionalen Schulkreis für Sonderschulen und Berufliche Schulen. Jeder Kreiselternrat besteht aus je einer Vertretung der Elternräte aller Schulen des Schulkreises.
Schulen mit mehr als 800 Schülerinnen und Schülern stellen zwei Vertretungen. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des Elternrats. Der Kreiselternrat wird von seinem Vorsitz oder Vorstand in der Regel einmal pro Monat einberufen. Regelmäßig nimmt auch die zuständige Schulaufsicht teil. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Es können aber auch andere Personen zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeladen werden. Neben den gewählten Mitgliedern des Kreiselternrats sind alle Elternratsmitglieder des Schulkreises teilnahme- und
antragsberechtigt.
Die Elternkammer stellt aus ihren freien Mitteln ein Budget von maximal 100 € für das laufende Jahr je
KER zur Verfügung. Es werden nur Sachmittelkosten erstattet.
Regionale Kreiselternräte in den sieben Hamburger Bezirken:
> HAMBURG-MITTE Kreiselternräte 11 + 12 + 72
> ALTONA Kreiselternräte 21 + 22
> EIMSBÜTTEL Kreiselternräte 31 + 32
> HAMBURG NORD Kreiselternräte 41 + 42
> WANDSBEK Kreiselternräte 51 + 52 + 53
> BERGEDORF Kreiselternrat 61
> HARBURG Kreiselternräte 71 + 73
Überregionale Kreiselternräte
> SONDERSCHULEN
> BERUFLICHE SCHULEN
Wahlen in die Elternkammer:
Der Kreiselternrat wählt unter den Elternratsmitgliedern der zum Schulkreis gehörenden Schulen
seine Vertretung in der Elternkammer (§ 81)
Termin: spätestens zwölf Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljahres
Anzahl Mitglieder: zwei Mitglieder und mindestens ein Ersatzmitglied
Hinweis: Die Wahl der Elternkammer ist durch eine besondere Wahlordnung geregelt. In die Elternkammer ist nicht wählbar, wer gemäß § 82 Abs. 2 in die Lehrerkammer gewählt werden kann.