Wahl der Klassenelternvertretungen

Gewählt wird auf dem ersten Elternabend, spätestens vier Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres.

Es gibt zwei Klassenelternvertreter und zwei Stellvertreter. Für Jahrgangsstufen ohne Klassenverbände gilt: Je 25 Schüler werden zwei Elternvertreter und zwei Stellvertreter gewählt.

Klassenelternvertreter bleiben bis zur nächsten Wahl im Amt. Eltern können sich selbst zur Wahl stellen.
Eltern können von anderen vorgeschlagen werden. Von der Wahl ausgenommen sind Eltern, die gleichzeitig als Lehrkraft an derselben Schule unterrichten.

Je Schüler stehen den Eltern zwei Stimmen zur Verfügung:
Entweder beide Elternteile geben je eine Stimme ab. Oder ein Elternteil gibt zwei Stimmen ab.

Es werden zwei Wahlgänge durchgeführt:
• Klassenelternvertreter
• Stellvertreter
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Klassenelternvertretungen und deren Stellvertretungen können im Team arbeiten.