Wahl der Klassenelternvertretungen

Gewählt wird auf dem ersten Elternabend, spätestens vier Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres.

Es gibt zwei Klassenelternvertreter und zwei Stellvertreter. Für Jahrgangsstufen ohne Klassenverbände gilt: Je 25 Schüler werden zwei Elternvertreter und zwei Stellvertreter gewählt.

Klassenelternvertreter bleiben bis zur nächsten Wahl im Amt. Eltern können sich selbst zur Wahl stellen. Eltern können von anderen vorgeschlagen werden. Von der Wahl ausgenommen sind Eltern, die gleichzeitig als Lehrkraft an derselben Schule unterrichten.

Je Schüler stehen den Eltern zwei Stimmen zur Verfügung: Entweder beide Elternteile geben je eine Stimme ab. Oder ein Elternteil gibt zwei Stimmen ab.

Es werden zwei Wahlgänge durchgeführt:
• Klassenelternvertreter
• Stellvertreter
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

“Die Klassenelternvertretungen und ihre Stellvertreter können als Vierer-Team agieren. Sie können sich gegenseitig vertreten und die Aufgaben, Termine und Arbeit gleichmäßig aufteilen.”

“Jede Klasse hat immer zwei hauptamtliche Klassenelternvertretungen und zwei Stellvertretungen. Die Stellvertretung, die gerade verfügbar ist, übernimmt die Aufgaben einer abwesenden hauptamtlichen Person und kann deren Stimmrecht ausüben. Daher ist es wichtig, dass sich die hauptamtlichen Vertreter regelmäßig mit den Stellvertretern austauschen und sich gegenseitig auf dem Laufenden halten. Die Stellvertretung ist also nicht an eine bestimmte Person gebunden.”

WICHTIG! – Für die zukünftige Zusammenarbeit ist es notwendig, einen Kommunikationsweg in der Klasse zu etablieren, über den die Elternvertreter mit den sorgeberechtigten Eltern der Kinder in Kontakt treten können. Dieser Weg kann für jedes Elternteil unterschiedlich sein, da jedes Elternteil selbst entscheiden darf, wie es erreicht werden möchte. Es kann durchaus vorkommen, dass einige Eltern Informationen über die Ranzenpost ihrer Kinder erhalten. Dies muss von der Schule und dem Klassenteam sichergestellt werden. Es ist sinnvoll, die anwesenden Eltern (mit deren Einverständnis) am Elternabend in eine Klassenliste aufzunehmen. Diese Liste kann in den folgenden Tagen durch ein Abfrageformular (über die Ranzenpost des Kindes) von den übrigen Eltern ergänzt werden. Sollten einige Eltern nicht erreichbar sein, kann über das Schulbüro nachgefragt werden, um die Liste zu vervollständigen.

TIPP: Da bereits ein Formular im Umlauf ist, kann man gleichzeitig die Fotoerlaubnis und deren Umfang abfragen. Zusätzlich kann die explizite Weitergabe der Daten an übergeordnete Gremien wie den Elternrat, Kreiselternrat und die Elternkammer abgefragt werden, um von dort ggf. relevante Informationen oder wichtige Abfragen zu erhalten. Das Abfragen und Verstehen der erhaltenen Informationen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine gute Elternmitwirkung im Schulsystem.