Wichtige Information zum Notenschutz

Wichtige Information zum Notenschutz für Ihr Kind!

WICHTIGES UPDATE vom 12.09.2024 der Schulbehörde:
– Die Antragspflicht wurde jetzt bis zum 02. Oktober 2024 verlängert !
– Die Entscheidungsfrist bis zum 18. Oktober 2024 !
Quelle: PDF – B-Brief zum Notenschutz: PDF – VO-Notenschutz: PDF

Was ist Notenschutz?
Notenschutz hilft Schüler mit langanhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben. Dieser Schutz sorgt dafür, dass die Leistungen in diesen Bereichen weniger stark bewertet werden oder ganz aus der Bewertung herausgenommen werden.

Wer kann Notenschutz erhalten?
Ihr Kind kann Notenschutz bekommen, wenn es:

  • Besondere und langanhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben hat, und
  • Mindestens 12 Monate gezielte Fördermaßnahmen erhalten hat.

Wichtiger Hinweis:
Notenschutz muss von den Sorgeberechtigten (Eltern/Erziehungsberechtigten) beantragt werden.

Frist für den Antrag: 15. September 2024

Damit Ihr Kind Notenschutz für das Schuljahr 2024/2025 erhält, muss der Antrag bis spätestens 15. September 2024 gestellt werden. UPDATE: Die Antragspflicht wurde jetzt bis zum 02. Oktober 2024 verlängert

Was passiert nach der Antragstellung?

  • Die Schule entscheidet, ob und in welchem Umfang Notenschutz gewährt wird.
  • Der Notenschutz gilt dann ab dem folgenden Schulhalbjahr.
  • Die Entscheidung der Schule wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Wichtig:
Wenn Notenschutz gewährt wird, erscheint ein entsprechender Hinweis im Zeugnis, allerdings ohne genaue Angabe der Schwierigkeiten.

Wie stelle ich den Antrag?

  • Wenden Sie sich an die Klassenleitung Ihres Kindes.
  • Sie erhalten eine Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

Haben Sie Fragen?

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Schule oder besuchen Sie die Website Ihrer Schulbehörde.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung erhält!


Hintergrund: Es wurde im Hamburgischen Schulgesetz ein Passus geändert zum Notenschutz (Paragraph 44, geändert am 01.08.2024) sowie die am 19.08.2024 verabschiedete und am 27.08.2024 erstmalig im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichte Verordnung über die Gewährung von Notenschutz in allgemeinbildenden Schulen.

WICHTIG:
In dieser Verordnung steht, dass für den Eintritt in die jetzige Studienstufe 2024 eine Übergangsregelung geschaffen wurde, die besagt, dass die Sorgeberechtigten den Notenschutz für die gesamte Studienstufe 2024-26 nur bis zum 15.09.24 (also noch knapp 1 Woche) beantragen dürfen! –  UPDATE: Die Antragspflicht wurde jetzt bis zum 02. Oktober 2024 verlängert

nicht mehr gültig: Leider scheint es von Seiten der BSB aus noch keine offizielle Handreichung zu dieser Verordnung für die Schulleitungen bzw. Förderkoordinatoren aller allgemeinbildenden Schulen zu geben.

zum Thema: Stellungnahme der Lehrer*innenkammer zum Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Notenschutz in allgemeinbildenden Schulen vom 04.07.2024

 

Stand: 08.09.2024 – Update am 12.09.2024